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Gehalt und Vergütung
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Minijob Gehalt 2026: Grenze, Stunden und Abgaben

Das Minijob Gehalt darf im Jahr 2026 durchschnittlich 603 Euro im Monat betragen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro, weil der Mindestlohn dann 14,60 Euro beträgt. Beim Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat. Arbeitgeber zahlen die Pauschalabgaben, Minijobber höchstens...

Von Veröffentlicht: 25. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie ist seit Oktober 2022 nicht mehr fest, sondern an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, so die Minijob-Zentrale.
  • Wer genau den Mindestlohn bekommt, kann aber leicht ausrechnen, wie viele Stunden in den Minijob passen.
  • Viele fragen sich beim Gehalt: Minijob bedeutet doch brutto gleich netto, oder?
  • Der Eigenanteil im gewerblichen Bereich beträgt 3,6 Prozent des Verdienstes.
  • Die Minijob-Zentrale nennt für gewerbliche Minijobs im Jahr 2026 diese Sätze.

Das Minijob Gehalt darf im Jahr 2026 durchschnittlich 603 Euro im Monat betragen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro, weil der Mindestlohn dann 14,60 Euro beträgt. Beim Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat. Arbeitgeber zahlen die Pauschalabgaben, Minijobber höchstens 3,6 Prozent für die Rente.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, MiLoV5.
  • Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und ab 2027 bei 633 Euro. Quelle: Minijob-Zentrale, 2026.
  • Wer im gewerblichen Minijob rentenversicherungspflichtig ist, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent und kann sich auf Antrag befreien lassen. Quelle: Minijob-Zentrale.
  • Arbeitgeber zahlen im gewerblichen Bereich 13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer. Quelle: Minijob-Zentrale, Abgaben und Steuern.
  • Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Quelle: Minijob-Zentrale.

Minijob Gehalt 2026: welche Grenze ab welchem Datum gilt

Die wichtigste Zahl für jeden Minijob ist die Verdienstgrenze. Sie ist seit Oktober 2022 nicht mehr fest, sondern an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, so die Minijob-Zentrale. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze.

Für die Zeit, in der dieser Artikel erscheint, gelten zwei Werte. Bis zum 31. Dezember 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar 2027 liegt sie bei 633 Euro im Monat. Beide Zahlen nennt die Minijob-Zentrale in ihrem Beitrag zum Mindestlohn 2026 und 2027.

ZeitraumMindestlohn pro StundeMinijob-Grenze pro MonatGrenze pro Jahr
1. Januar 2026 bis 31. Dezember 202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
ab 1. Januar 202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro (eigene Rechnung: 12 mal 633 Euro)

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (MiLoV5) für den Mindestlohn, Minijob-Zentrale für die Monatsgrenzen und den Jahreswert 2026.

Die Mindestlohnkommission hat ihren Vorschlag am 27. Juni 2025 vorgelegt. Die Bundesregierung hat ihn mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) umgesetzt, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes betraf die Erhöhung zum 1. Januar 2026 bis zu 6,6 Millionen Jobs, berichtet die Bundesregierung.

So wird die Grenze berechnet

Die Formel ist einfach: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Das erklärt die Minijob-Zentrale. Die Zahl 130 steht für zehn Wochenstunden, hochgerechnet auf einen Monat mit 13 Wochen pro Quartal.

  • 2026: 13,90 Euro mal 130 geteilt durch 3 ergibt 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro.
  • 2027: 14,60 Euro mal 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro.

Die Rechenschritte sind unsere eigene Nachrechnung der Formel der Minijob-Zentrale. Das Ergebnis stimmt mit den offiziellen Werten überein.

Durchschnitt statt fester Monatsbetrag

Die Grenze ist ein Durchschnittswert. Laut Minijob-Zentrale dürfen Minijobber im Jahr 2026 im Durchschnitt nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen, also bis zu 7.236 Euro im Jahr. Ein Monat mit etwas mehr Lohn ist deshalb kein Problem, wenn ein anderer Monat entsprechend weniger bringt und die Jahressumme passt.

Wichtig ist die Prognose zu Beginn. Der Arbeitgeber schätzt vorausschauend, wie viel Sie in den nächsten zwölf Monaten verdienen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie Ihnen sicher zustehen. Das regeln die Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 der Sozialversicherungsträger, die die Minijob-Zentrale veröffentlicht.

Junger Mitarbeiter bereitet an der Theke eines Cafés Getränke zu, eine typische Tätigkeit im Minijob
Bild von StockSnap auf Pixabay

Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Begrenzt ist nur der Verdienst. Wer genau den Mindestlohn bekommt, kann aber leicht ausrechnen, wie viele Stunden in den Minijob passen.

ZeitraumStundenlohnGrenzeStunden pro Monat (rechnerisch)Volle StundenVerdienst bei vollen Stunden
202613,90 Euro603 Euro43,3843597,70 Euro
ab 202714,60 Euro633 Euro43,3643627,80 Euro

Eigene Rechnung auf Basis der offiziellen Werte von BMAS und Minijob-Zentrale. Grundlage ist der Mindestlohn ohne Zuschläge.

Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die Zahl der möglichen Stunden. Ein Beispiel, nur zur Veranschaulichung: Bei 16 Euro pro Stunde passen im Jahr 2026 rechnerisch 37 volle Stunden in den Monat (37 mal 16 Euro ergibt 592 Euro). Das ist ebenfalls unsere eigene Rechnung.

Der Mindestlohn ist eine Untergrenze. Ihr Arbeitgeber darf mehr zahlen, aber nie weniger. Bekommen Sie mehr Stunden angeboten, als die Grenze erlaubt, lohnt ein Gespräch über die Arbeitszeit oder über einen Wechsel in den Midijob.

Steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2027, steigt die Grenze im gleichen Verhältnis. Ihre Stundenzahl bleibt beim Mindestlohn also fast gleich, nur der Lohn wird höher. Wer über dem Mindestlohn bezahlt wird und keine Lohnerhöhung erhält, kann im Jahr 2027 dagegen etwas mehr Stunden arbeiten.

Gehalt Minijob und Netto: was Ihnen bleibt

Viele fragen sich beim Gehalt: Minijob bedeutet doch brutto gleich netto, oder? Fast. Für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter fallen keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Steuern zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschal. Es bleibt nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung.

Monatslohn 2026RentenversicherungspflichtEigenanteil 3,6 ProzentAuszahlung (ungefähr)
603 Eurojarund 21,71 Eurorund 581,29 Euro
603 Eurobefreit0 Euro603 Euro

Eigene Rechnung mit dem Eigenanteil von 3,6 Prozent laut Minijob-Zentrale. Der genaue Betrag kann wegen Rundungen um wenige Cent abweichen.

Für 2027 sieht die gleiche Rechnung so aus: Bei 633 Euro beträgt der Eigenanteil rund 22,79 Euro, ausgezahlt werden rund 610,21 Euro. Auch das ist eine eigene Rechnung. Für eine genauere Übersicht über Ihr Netto können Sie unseren Netto-Rechner nutzen.

Rentenversicherungspflicht und Befreiung

Minijobber, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das erklärt die Minijob-Zentrale. Der Eigenanteil im gewerblichen Bereich beträgt 3,6 Prozent des Verdienstes.

Sie können sich auf Antrag davon befreien lassen. Den schriftlichen Befreiungsantrag geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab, nicht bei der Rentenversicherung. Danach zahlen Sie keinen eigenen Beitrag mehr.

Der Arbeitgeber zahlt trotzdem weiter. Auch bei einer Befreiung bleibt der pauschale Rentenbeitrag von 15 Prozent im gewerblichen Bereich oder 5 Prozent im Privathaushalt fällig, so die Minijob-Zentrale in ihren häufigen Fragen zur Rentenversicherung.

Lohnt sich der Eigenanteil?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Wer den Eigenanteil zahlt, sammelt volle Pflichtbeitragszeiten. Diese Zeiten zählen für Wartezeiten und können zum Beispiel für Reha-Leistungen oder die Erwerbsminderungsrente wichtig sein. Wer befreit ist, bekommt aus dem Arbeitgeberbeitrag nur einen kleineren Rentenanspruch.

Für viele Studierende mit wenigen Monaten im Minijob ist der Unterschied klein. Für Menschen, die lange im Minijob arbeiten, etwa in Familienphasen, kann er größer sein. Bei Unsicherheit hilft eine kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung.

Privathaushalt: höherer Eigenanteil

Arbeiten Sie im Privathaushalt, etwa als Haushaltshilfe, zahlt der Arbeitgeber nur 5 Prozent zur Rentenversicherung. Ihr Eigenanteil ist dann die Differenz zum vollen Beitragssatz. Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent sind das 13,6 Prozent (eigene Rechnung: 18,6 minus 5). Rechnen Sie in diesem Fall besonders genau, ob Sie sich befreien lassen möchten.

Abgaben des Arbeitgebers im gewerblichen Minijob

Für Arbeitgeber ist ein Minijob nicht kostenlos. Neben dem Lohn fallen Pauschalabgaben an, die an die Minijob-Zentrale gehen. Die Minijob-Zentrale nennt für gewerbliche Minijobs im Jahr 2026 diese Sätze.

AbgabeSatz 2026Wer zahlt
Krankenversicherung (pauschal)13 ProzentArbeitgeber
Rentenversicherung (pauschal)15 ProzentArbeitgeber
Pauschsteuer (statt individueller Besteuerung)2 ProzentArbeitgeber
Umlage U1 (Krankheit)0,80 ProzentArbeitgeber
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 ProzentArbeitgeber
Insolvenzgeldumlage0,15 ProzentArbeitgeber
Eigenanteil Rentenversicherung3,6 ProzentBeschäftigte, außer bei Befreiung

Quelle: Minijob-Zentrale, Abgaben und Steuern sowie Minijob-Beiträge 2026. Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der von der Berufsgenossenschaft abhängt.

Rechnet man die Sätze ohne Unfallversicherung zusammen, kommt man auf 31,17 Prozent. Bei einem Lohn von 603 Euro sind das rund 187,96 Euro Abgaben im Monat, also Gesamtkosten von rund 790,96 Euro. Ab 2027 wären es bei 633 Euro rund 197,31 Euro Abgaben. Diese Werte sind unsere eigene Rechnung mit den Sätzen von 2026. Sätze wie die Umlagen können sich zum Jahreswechsel ändern.

Die Minijob-Zentrale stellt klar, dass Arbeitgeber ihre eigenen Abgaben nicht vom Lohn abziehen dürfen. Abgezogen werden darf nur Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung. Prüfen Sie deshalb Ihre Lohnabrechnung.

Gelegentliches Überschreiten der Grenze

Manchmal kommt es anders als geplant. Eine Kollegin fällt aus, und Sie springen ein. Für solche Fälle gibt es eine Ausnahme.

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, so die Minijob-Zentrale. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Monatsgrenze betragen. Im Jahr 2026 sind das 1.206 Euro.

Ab 2027 wäre das Doppelte der Grenze 1.266 Euro (eigene Rechnung: 2 mal 633 Euro). Wichtig ist das Wort unvorhersehbar. Planbare Mehrarbeit, etwa ein fest vereinbartes Weihnachtsgeschäft, fällt nicht darunter. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet der Minijob und es entsteht eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

SituationFolge (vereinfacht)
Durchschnitt bleibt unter 603 Euro, einzelne Monate höherMinijob bleibt bestehen
Unvorhersehbares Überschreiten in höchstens 2 Monaten, maximal 1.206 EuroMinijob bleibt bestehen
Planbares oder dauerhaftes ÜberschreitenKein Minijob mehr, Midijob oder reguläre Beschäftigung

Quelle: Minijob-Zentrale, Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 603 Euro verdienen.

Kurzfristige Beschäftigung: die andere Art Minijob

Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Hier zählt nicht der Lohn, sondern die Dauer.

Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Kalenderjahr nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, so die Minijob-Zentrale. Alle kurzfristigen Jobs in einem Jahr werden zusammengezählt. Außerdem darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Das passt etwa für Ferienjobs von Schülern und Studierenden oder für Saisonarbeit. Eine feste Verdienstgrenze wie beim Minijob mit 603 Euro gibt es dabei nicht. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an, die Steuerfrage ist aber gesondert zu klären.

Wer bei demselben Arbeitgeber erst einen Minijob mit Verdienstgrenze hat und danach kurzfristig arbeiten möchte, braucht laut Minijob-Zentrale eine Pause von mindestens zwei Monaten zwischen beiden Beschäftigungen.

Midijob: der Übergangsbereich über der Grenze

Was passiert, wenn Sie dauerhaft mehr als 603 Euro verdienen? Dann rutschen Sie in den Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Im Jahr 2026 reicht er laut Minijob-Zentrale von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat.

Im Midijob sind Sie voll sozialversichert, also auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ihr eigener Beitrag ist aber reduziert und steigt erst langsam an, je näher Ihr Lohn an die Obergrenze kommt. Das macht den Schritt aus dem Minijob weniger hart.

Da die Untergrenze des Übergangsbereichs direkt an die Minijob-Grenze anschließt, verschiebt sie sich mit der Grenze. Ab dem 1. Januar 2027 beginnt der Übergangsbereich deshalb oberhalb von 633 Euro.

MerkmalMinijob 2026Midijob 2026
Verdienst im Monatbis 603 Euro im Durchschnitt603,01 bis 2.000 Euro
Krankenversicherung über den Jobneinja
Arbeitslosenversicherungneinja
Eigener Beitrag3,6 Prozent zur Rente, Befreiung möglichreduzierte Beiträge zu allen Zweigen
MeldungMinijob-ZentraleKrankenkasse

Quelle: Minijob-Zentrale, Minijob und Midijob sowie Minijob mit Verdienstgrenze.

Für manche lohnt sich der Wechsel. Wer etwa nicht über die Familie krankenversichert ist, bekommt im Midijob einen eigenen Versicherungsschutz. Wer später in den Midijob geht, kann beim neuen Stundenumfang auch über den Stundenlohn reden. Tipps dazu finden Sie in unserem Beitrag Gehalt verhandeln.

Urlaub, Krankheit und Feiertage im Minijob

Minijobber sind Arbeitnehmer mit denselben Rechten wie Vollzeitkräfte. Diesen Grundsatz betont die Minijob-Zentrale in ihren Infos zum Arbeitsrecht. In der Praxis wird das oft vergessen.

Bezahlter Urlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, also 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Entscheidend für Ihren Anspruch ist, an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten, so die Minijob-Zentrale.

Ein Beispiel, nur zur Veranschaulichung: Wer an zwei festen Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 8 Urlaubstage im Jahr (eigene Rechnung: 24 geteilt durch 6, mal 2). Während des Urlaubs bekommen Sie Ihren normalen Lohn weiter.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Werden Sie krank, zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen pro Erkrankung in voller Höhe weiter. Der Anspruch besteht nach vier Wochen Beschäftigung, so die Minijob-Zentrale. Melden Sie sich sofort krank und reichen Sie die Arbeitsunfähigkeit so nach, wie es im Betrieb geregelt ist.

Feiertage

Fällt Ihr üblicher Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, müssen Sie die Stunden nicht nacharbeiten und bekommen trotzdem Lohn. Auch das gilt für Minijobber genauso wie für andere Beschäftigte, laut den Infos der Minijob-Zentrale zur Lohnfortzahlung.

Kündigung

Auch beim Kündigungsschutz gelten die normalen Regeln. Für Minijobber gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitnehmer. Was gilt, wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, also eine fristlose Kündigung, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Minijob neben dem Hauptjob

Viele verdienen sich neben einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle etwas dazu. Das ist erlaubt, mit einer klaren Regel.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob mit Verdienstgrenze versicherungsfrei, so die Minijob-Zentrale. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird versicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.

Ohne Hauptjob werden mehrere Minijobs zusammengezählt. Liegt die Summe über der Grenze, sind alle Jobs versicherungspflichtig. Das erklärt die Minijob-Zentrale in ihrem Beitrag zu mehreren Minijobs.

Ihre SituationWas gilt
Hauptjob plus ein MinijobMinijob bleibt versicherungsfrei (außer Rente)
Hauptjob plus zwei MinijobsDer zuerst aufgenommene Minijob bleibt frei, der zweite wird versicherungspflichtig
Zwei Minijobs ohne Hauptjob, zusammen bis 603 EuroBeide bleiben Minijobs
Zwei Minijobs ohne Hauptjob, zusammen über 603 EuroBeide werden versicherungspflichtig

Quelle: Minijob-Zentrale, Mehrere Minijobs.

Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag im Hauptjob. Manche Verträge verlangen, dass Sie eine Nebentätigkeit vorher anzeigen. Nebenjobs bei direkten Konkurrenten sind oft ausgeschlossen. Achten Sie auch auf das Arbeitszeitgesetz, denn Haupt- und Nebenjob zählen bei der Höchstarbeitszeit zusammen.

Praktische Checkliste für Ihr Minijob Gehalt

  1. Vertrag prüfen. Stehen Stundenlohn, Arbeitszeit und Urlaub schriftlich drin? Liegt der Stundenlohn mindestens beim Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) oder 14,60 Euro (ab 2027)?
  2. Stunden zählen. Notieren Sie Ihre Stunden selbst. So erkennen Sie früh, wenn Sie über die Grenze kommen.
  3. Lohnabrechnung lesen. Abgezogen werden darf nur der Eigenanteil zur Rente. Andere Abzüge sollten Sie hinterfragen.
  4. Rentenfrage klären. Wollen Sie den Eigenanteil zahlen oder sich befreien lassen? Entscheiden Sie bewusst.
  5. Lohnerhöhung zum Jahreswechsel prüfen. Ab dem 1. Januar 2027 muss Ihr Stundenlohn mindestens 14,60 Euro betragen. Kontrollieren Sie Ihre Januarabrechnung.
  6. Urlaub nehmen. Bezahlter Urlaub steht Ihnen zu. Lassen Sie ihn nicht verfallen.
  7. Bei Fragen nachfragen. Die Minijob-Zentrale beantwortet Fragen zu Abgaben und Meldungen, bei Streit um Lohn oder Urlaub helfen Gewerkschaften oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Typische Fehler beim Gehalt im Minijob

  • Feste Monatspauschale ohne Stundenblick. Eine Pauschale von 603 Euro bei 50 Stunden im Monat liegt unter dem Mindestlohn von 2026. Rechnen Sie Pauschalen immer in Stunden um.
  • Keine Anpassung zum Januar. Wenn der Mindestlohn steigt, muss Ihr Lohn mitsteigen, wenn er sonst darunter läge.
  • Urlaub wird nicht bezahlt. Das ist nicht zulässig. Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte.
  • Krankheitstage werden nachgearbeitet. Auch das ist falsch, wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
  • Zweiter Minijob ohne Prüfung. Neben einem Hauptjob bleibt nur ein Minijob frei.

Beispiel: Studentin mit Minijob (nur zur Veranschaulichung)

Dies ist ein ausgedachtes Beispiel, kein echter Fall. Lena studiert und arbeitet 2026 in einem Café für 13,90 Euro pro Stunde. Sie hat 43 Stunden im Monat vereinbart und verdient damit 597,70 Euro. Sie zahlt den Eigenanteil zur Rente, weil sie Beitragszeiten sammeln möchte. Im Dezember springt sie unvorhergesehen für eine kranke Kollegin ein und kommt auf 900 Euro. Das ist ein erlaubtes gelegentliches Überschreiten, weil es unvorhersehbar war und unter 1.206 Euro bleibt. Im Januar 2027 steigt ihr Stundenlohn auf 14,60 Euro, bei gleichen Stunden verdient sie dann 627,80 Euro.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf das Minijob Gehalt 2026 sein?

Bis zum 31. Dezember 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat im Durchschnitt. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 633 Euro, weil der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt. Quelle: Minijob-Zentrale.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Es gibt keine feste Stundengrenze. Beim Mindestlohn sind es rechnerisch rund 43 Stunden im Monat, 2026 wie 2027. Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.

Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen?

Ja, im gewerblichen Minijob zahlen Sie 3,6 Prozent, wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Sie können sich mit einem Antrag bei Ihrem Arbeitgeber befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiter 15 Prozent.

Darf ich im Minijob mal mehr als 603 Euro verdienen?

Ja, wenn es unvorhersehbar passiert, in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten. Der Verdienst darf dann höchstens 1.206 Euro im Monat betragen. Quelle: Minijob-Zentrale.

Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. Minijobber haben mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Wie viele Tage das sind, hängt davon ab, an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten.

Kann ich einen Minijob neben meinem Hauptjob haben?

Ja. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob mit Verdienstgrenze versicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherung. Ein zweiter Minijob wird versicherungspflichtig.

Quellen

  1. Minijob-Zentrale, Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027, accessed 5 Oct 2026
  2. Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze, accessed 5 Oct 2026
  3. Minijob-Zentrale, Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 603 Euro verdienen, accessed 5 Oct 2026
  4. Minijob-Zentrale, Abgaben und Steuern (gewerblicher Bereich), accessed 5 Oct 2026
  5. Minijob-Zentrale, Minijob-Beiträge 2026: Arbeitgeber zahlen geringere Umlage U1, accessed 5 Oct 2026
  6. Minijob-Zentrale, FAQ: Müssen Arbeitgeber bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge zahlen?, accessed 5 Oct 2026
  7. Minijob-Zentrale, Kurzfristige Beschäftigung, accessed 5 Oct 2026
  8. Minijob-Zentrale, Minijob und Midijob, accessed 5 Oct 2026
  9. Minijob-Zentrale, Mehrere Minijobs: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber und Beschäftigte, accessed 5 Oct 2026
  10. Minijob-Zentrale, Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen im Minijob, accessed 5 Oct 2026
  11. Minijob-Zentrale, Urlaub im Minijob: Ihre Fragen, accessed 5 Oct 2026
  12. Minijob-Zentrale, Geringfügigkeits-Richtlinien 2026, accessed 5 Oct 2026
  13. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), accessed 5 Oct 2026
  14. Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Mindestlohn, accessed 5 Oct 2026

Verfasst von der Redaktion von Dev Global Jobs. Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026.

Quelle: Dev Global Jobs, aktualisiert am 25. Oktober 2026

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